
Die Jugend- und Familienhilfe
Unsere ambulante Familien- und Jugendhilfe richtet sich an Familien, Jugendliche und junge Erwachsene deren Konsum von legalen und illegalen Substanzen sowie von Medien zu Problemen in der Familie, im Beruf und im sozialen Umfeld führt.
Unsere ambulanten Hilfen werden nach den §§ 30, 31, 41 und 35a SGB VIII durch den Kommunalen Sozialdienst (KSD) bewilligt.
Unser Angebot
In der Jugend- und Familienhilfe arbeiten wir aufsuchend. Außerdem sind Termine in unserer Fachstelle möglich. Die genauen Ziele und Inhalte unserer Unterstützung werden in einem Hilfeplangespräch zusammen erarbeitet. Sie sind also immer individuell zugeschnitten.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören zum Beispiel:
Gespräche im häuslichen Umfeld
Begleitung von Terminen bei verschiedenen Einrichtungen und Behörden
Unterstützung beim Aufbau einer ausgewogenen Tages- und Freizeitstruktur
Unterstützung im Umgang mit Stress und Konflikten
Begleitung nach Entgiftung und Therapie, um die erlangte Abstinenz aufrechtzuerhalten
Stärkung der Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit sowie Erziehungskompetenz


So können Sie unser Angebot nutzen
Voraussetzung für eine Sozialpädagogische Jugend- und Familienhilfe ist ein Antrag der Erziehungsberechtigen auf Hilfe zur Erziehung bei dem zuständigen Kommunalen Sozialdienst (KSD).
Gerne helfen wir Ihnen, den Kontakt dorthin herzustellen. Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Gesprächstermin.
WENN SIE DIESES ANGEBOT IN ANSPRUCH NEHMEN MÖCHTEN,
KONTAKTIEREN SIE UNS:
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