Nach­sor­ge und ambu­lan­te Wei­ter­be­hand­lung nach sta­tio­nä­rer Reha­bi­li­ta­ti­on

Die Rück­kehr in den All­tag nach der sta­tio­nä­ren Reha­bi­li­ta­ti­on stellt für vie­le Rehabilitand*innen eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. In unse­rer Fach­stel­le bie­ten wir mit der ambu­lan­ten Wei­ter­be­hand­lung und der Nach­sor­ge zwei Set­tings an, die Sie direkt im Anschluss an die Reha­bi­li­ta­ti­on wei­ter­füh­rend unter­stüt­zen. Die Umset­zung des Erlern­ten im All­tag wird eben­so beglei­tet wie der beruf­li­che Wie­der­ein­stieg, eine Bewer­bungs­pha­sen oder eine Woh­nungs­su­che.

Nach­sor­ge

Nach Abschluss der sta­tio­nä­ren Reha­bi­li­ta­ti­on haben Sie bereits ein gutes Wis­sen über Ihre Abhän­gig­keits­er­kran­kung erlangt, kön­nen mit Kri­sen und Sucht­druck bes­ser umge­hen und pla­nen nun Ihr wei­te­res abs­ti­nen­tes Leben.

Für vie­le Men­schen geht ein abs­ti­nen­tes Leben auch mit der Abkehr von bis­he­ri­gen Ver­hal­tens­wei­sen und sozia­len Kon­tak­ten, evtl. einem Umzug, einer neu­en Arbeits­stel­le oder einer neu­en Tages­struk­tur ein­her. Hier­durch kom­men viel­fäl­ti­ge Ver­än­de­run­gen und neue Her­aus­for­de­run­gen auf Sie zu. Damit wol­len wir Sie nicht allein las­sen.

  • Rück­fall­prä­ven­ti­on und Sta­bi­li­sie­rung der Abs­ti­nenz
  • Unter­stüt­zung bei dro­hen­den oder aku­ten Kri­sen
  • Ent­wick­lung von Kon­flikt­lö­sungs­stra­te­gien
  • För­de­rung der Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen Leben
  • Unter­stüt­zung bei der beruf­li­chen Wie­der­ein­glie­de­rung
  • Woh­nungs­su­che
  • Auf­bau neu­er sozia­ler Kon­tak­te
  • Auf­bau einer Tages­struk­tur und För­de­rung einer akti­ven Frei­zeit­ge­stal­tung
  • Unter­stüt­zung bei der Anbin­dung an wei­ter­füh­ren­de psy­cho­the­ra­peu­ti­sche oder medi­zi­ni­sche Behand­lung
  • Unter­stüt­zung bei der Anbin­dung an wei­ter­füh­ren­de Unter­stüt­zungs- und Bera­tungs­an­ge­bo­te

Ablauf der Nach­sor­ge

Schon wäh­rend der sta­tio­nä­ren Reha­bi­li­ta­ti­on stel­len Sie mit Unter­stüt­zung der Therapeut*innen in Ihrer Fach­kli­nik einen Antrag bei dem zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger. In die­sem Antrag kön­nen Sie uns als Nach­sor­ge­ein­rich­tung vor­schla­gen. Erfah­rungs­ge­mäß soll­te der Antrag ca. 6 Wochen vor Ende der sta­tio­nä­ren Behand­lung gestellt wer­den, damit ein naht­lo­ser Über­gang gelin­gen kann. Sobald die Kos­ten­zu­sa­ge vor­liegt, neh­men wir Kon­takt mit Ihnen auf, um einen Ter­min für den Beginn der Nach­sor­ge zu ver­ein­ba­ren. Ab die­sem Zeit­punkt fin­den dann im wöchent­li­chen oder 14-tägi­gen Abstand Ein­zel­ge­sprä­che über 50 Minu­ten statt. Meist beglei­ten wir Sie für 6 Mona­te, eine Ver­län­ge­rung ist bei Bedarf mög­lich.
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Ambu­lan­te Wei­ter­be­hand­lung

Die ambu­lan­te Wei­ter­be­hand­lung kann bean­tragt wer­den, wenn der Bedarf für eine wei­ter­füh­ren­de Auf­ar­bei­tung der Abhän­gig­keits­er­kran­kung nach der sta­tio­nä­ren Reha­bi­li­ta­ti­on gege­ben ist. Stel­len Sie dafür zusam­men mit Ihren Therapeut*innen in der Fach­kli­nik einen ent­spre­chen­den Antrag beim zustän­di­gen Kos­ten­trä­gern. Erfah­rungs­ge­mäß soll­te der Antrag ca. 6 Wochen vor Ende der sta­tio­nä­ren Behand­lung gestellt wer­den. Bei einer Kos­ten­zu­sa­ge neh­men wir Kon­takt mit Ihnen auf, um die wei­ter­füh­ren­de Behand­lung zu pla­nen.

Die ambu­lan­te Wei­ter­be­hand­lung umfasst 40 The­ra­pie­ein­hei­ten (20 Ein­zel­ge­sprä­che, 20 Grup­pen­ge­sprä­che) und ist vom Ablauf mit unse­rer ambu­lan­ten Sucht­the­ra­pie ver­gleich­bar.

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