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Nach­sor­ge nach Reha­bi­li­ta­ti­on

Die Nach­sor­ge­be­hand­lung bie­tet Ihnen direkt im Anschluss an die Reha­bi­li­ta­ti­on wei­ter­füh­ren­de, pra­xis­na­he Unter­stüt­zung an. Die Umset­zung des Erlern­ten in den All­tag wird eben­so beglei­tet wie der beruf­li­che Wie­der­ein­stieg, eine Bewer­bungs­pha­sen oder eine Woh­nungs­su­che.

Inhal­te

Zu Beginn der Nach­sor­ge haben Sie bereits ein gutes Wis­sen über Ihre Sucht­er­kran­kung erlangt, kön­nen mit Kri­sen und Sucht­druck umge­hen und pla­nen nun Ihr wei­te­res Leben. Die Nach­sor­ge unter­stützt Sie bei der beruf­li­chen Wie­der­ein­glie­de­rung, dem Nach­ho­len von Schul­ab­schlüs­sen, der Woh­nungs­su­che sowie dem Auf­bau sozia­ler Kon­tak­te, Tages­struk­tur und ange­mes­se­nem Frei­zeit­ver­hal­ten.

Für vie­le Men­schen bedeu­tet abs­ti­nen­tes Leben auch die Abkehr von bis­he­ri­gen Ver­hal­tens­wei­sen und “Freun­den“, evtl. auch ein Umzug, eine neue Arbeits­stel­le, ein neu­es Leben.

Hier­durch kom­men viel­fäl­ti­ge Ver­än­de­run­gen und neue Her­aus­for­de­run­gen auf Sie zu. Damit wol­len wir Sie nicht allein las­sen.

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Ablauf

Schon wäh­rend der ambu­lan­ten oder sta­tio­nä­ren Reha­bi­li­ta­ti­on stel­len wir oder Sie mit Unter­stüt­zung der Sozialarbeiter*in vor Ort einen Antrag bei dem zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger. Naht­los fin­den dann im wöchent­li­chen oder 14-tägi­gen Abstand Ein­zel­ge­sprä­che statt. Meist beglei­ten wir Sie für 6 Mona­te, eine Ver­län­ge­rung auf 12 Mona­te ist mög­lich.
WENN SIE DIESES ANGEBOT IN ANSPRUCH NEHMEN MÖCHTEN,
KONTAKTIEREN SIE UNS:
0511 92 175 0