
Nachsorge und ambulante Weiterbehandlung nach stationärer Rehabilitation
Die Rückkehr in den Alltag nach der stationären Rehabilitation stellt für viele Rehabilitand*innen eine große Herausforderung dar. In unserer Fachstelle bieten wir mit der ambulanten Weiterbehandlung und der Nachsorge zwei Settings an, die Sie direkt im Anschluss an die Rehabilitation weiterführend unterstützen. Die Umsetzung des Erlernten im Alltag wird ebenso begleitet wie der berufliche Wiedereinstieg, eine Bewerbungsphasen oder eine Wohnungssuche.
Nachsorge
Nach Abschluss der stationären Rehabilitation haben Sie bereits ein gutes Wissen über Ihre Abhängigkeitserkrankung erlangt, können mit Krisen und Suchtdruck besser umgehen und planen nun Ihr weiteres abstinentes Leben.
Für viele Menschen geht ein abstinentes Leben auch mit der Abkehr von bisherigen Verhaltensweisen und sozialen Kontakten, evtl. einem Umzug, einer neuen Arbeitsstelle oder einer neuen Tagesstruktur einher. Hierdurch kommen vielfältige Veränderungen und neue Herausforderungen auf Sie zu. Damit wollen wir Sie nicht allein lassen.
- Rückfallprävention und Stabilisierung der Abstinenz
- Unterstützung bei drohenden oder akuten Krisen
- Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien
- Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung
- Wohnungssuche
- Aufbau neuer sozialer Kontakte
- Aufbau einer Tagesstruktur und Förderung einer aktiven Freizeitgestaltung
- Unterstützung bei der Anbindung an weiterführende psychotherapeutische oder medizinische Behandlung
- Unterstützung bei der Anbindung an weiterführende Unterstützungs- und Beratungsangebote
Ablauf der Nachsorge
Schon während der stationären Rehabilitation stellen Sie mit Unterstützung der Therapeut*innen in Ihrer Fachklinik einen Antrag bei dem zuständigen Kostenträger. In diesem Antrag können Sie uns als Nachsorgeeinrichtung vorschlagen. Erfahrungsgemäß sollte der Antrag ca. 6 Wochen vor Ende der stationären Behandlung gestellt werden, damit ein nahtloser Übergang gelingen kann. Sobald die Kostenzusage vorliegt, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, um einen Termin für den Beginn der Nachsorge zu vereinbaren. Ab diesem Zeitpunkt finden dann im wöchentlichen oder 14-tägigen Abstand Einzelgespräche über 50 Minuten statt. Meist begleiten wir Sie für 6 Monate, eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich.


Ambulante Weiterbehandlung
Die ambulante Weiterbehandlung kann beantragt werden, wenn der Bedarf für eine weiterführende Aufarbeitung der Abhängigkeitserkrankung nach der stationären Rehabilitation gegeben ist. Stellen Sie dafür zusammen mit Ihren Therapeut*innen in der Fachklinik einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Kostenträgern. Erfahrungsgemäß sollte der Antrag ca. 6 Wochen vor Ende der stationären Behandlung gestellt werden. Bei einer Kostenzusage nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, um die weiterführende Behandlung zu planen.
Die ambulante Weiterbehandlung umfasst 40 Therapieeinheiten (20 Einzelgespräche, 20 Gruppengespräche) und ist vom Ablauf mit unserer ambulanten Suchttherapie vergleichbar.
WENN SIE DIESES ANGEBOT IN ANSPRUCH NEHMEN MÖCHTEN,
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