Ratsuchende mit Auflagen

Nicht immer führt der Weg in eine Fachstelle aus 100% eigener Motivation. Dies bedeutet nicht, dass Hilfe nicht möglich ist, ganz im Gegenteil.

Falls Sie eine Auflage von dem Gericht (z.B. Jugendgerichtsauflage, Bewährungsauflage oder §35/36) oder dem Jugendamt (§27, §28, §29, §30, §31 o.ä.) bekommen, können Sie ohne Anmeldung  jeden Dienstag und Donnerstag 17 -18.30 Uhr in unsere offene Sprechstunde kommen oder uns telefonisch zu unseren Öffnungszeiten kontaktieren.

Auflagen vom Jugendgericht werden in der Regel in einem Gruppenangebot absolviert, welches mehrfach im Jahr stattfindet. Einzelgespräche sind in diesen Fällen nicht üblich. Das Gruppenangebot unterstützt in der Beantwortung aller Fragestellungen und Erfüllung der Auflagen. Wir stehen ihnen dann jederzeit mit Rat zur Seite.

Wir sind seit über 20 Jahren ein anerkannter Jugendhilfeträger und arbeiten inzwischen im Kontrakt mit der Stadt. Das heißt wir haben eine Stelle für Sozialpädagogische Familienhilfe und arbeiten mit verschiedenen Kommunalen Sozialdiensten zusammen. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.

Informationsblatt

Sollten Sie Auflagen von anderer Stelle haben (z.B. Schule, Eltern, Arbeitgeber) wenden Sie sich bitte an unsere offene Sprechstunde jeden Dienstag und Donnerstag von 17 – 18.30 Uhr.

WENN SIE UNSERE HILFE IN ANSPRUCH NEHMEN MÖCHTEN, RUFEN SIE EINFACH AN:

Wir haben Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos und anonym.

Hier finden Sie weitere, konkrete Angebote, über die Sie sich informieren können:

Prisma_DarkRed_Triangles_vor-bereitung-auf-die-MPU
Prisma_DarkRed_Triangles_Hilfemaßnahmen_nach_Auflagen