Rat­su­chen­de mit Auf­la­gen

Nicht immer führt der Weg in eine Fach­stel­le aus 100% eige­ner Moti­va­ti­on. Dies bedeu­tet nicht, dass Hil­fe nicht mög­lich ist, ganz im Gegen­teil.

Falls Sie eine Auf­la­ge von dem Gericht (z.B. Jugend­ge­richts­auf­la­ge, Bewäh­rungs­auf­la­ge oder §35/36) oder dem Jugend­amt (§27, §28, §29, §30, §31 o.ä.) bekom­men, kön­nen Sie ohne Anmel­dung  jeden Diens­tag und Don­ners­tag 17 ‑18.30 Uhr in unse­re offe­ne Sprech­stun­de kom­men oder uns tele­fo­nisch zu unse­ren Öff­nungs­zei­ten kon­tak­tie­ren.

Auf­la­gen vom Jugend­ge­richt wer­den in der Regel in einem Grup­pen­an­ge­bot absol­viert, wel­ches mehr­fach im Jahr statt­fin­det. Ein­zel­ge­sprä­che sind in die­sen Fäl­len nicht üblich. Das Grup­pen­an­ge­bot unter­stützt in der Beant­wor­tung aller Fra­ge­stel­lun­gen und Erfül­lung der Auf­la­gen. Wir ste­hen ihnen dann jeder­zeit mit Rat zur Sei­te.

Wir sind seit über 20 Jah­ren ein aner­kann­ter Jugend­hil­fe­trä­ger und arbei­ten inzwi­schen im Kon­trakt mit der Stadt. Das heißt wir haben eine Stel­le für Sozi­al­päd­ago­gi­sche Fami­li­en­hil­fe und arbei­ten mit ver­schie­de­nen Kom­mu­na­len Sozi­al­diens­ten zusam­men. Wenn Sie Fra­gen dazu haben, spre­chen Sie uns ger­ne an.

Infor­ma­ti­ons­blatt

Soll­ten Sie Auf­la­gen von ande­rer Stel­le haben (z.B. Schu­le, Eltern, Arbeit­ge­ber) wen­den Sie sich bit­te an unse­re offe­ne Sprech­stun­de jeden Diens­tag und Don­ners­tag von 17 – 18.30 Uhr.

WENN SIE UNSERE HILFE IN ANSPRUCH NEHMEN MÖCHTEN, RUFEN SIE EINFACH AN:

Wir haben Schwei­ge­pflicht. Die Bera­tung ist kos­ten­los und anonym.

Hier fin­den Sie wei­te­re, kon­kre­te Ange­bo­te, über die Sie sich infor­mie­ren kön­nen:

Prisma_DarkRed_Triangles_vor-bereitung-auf-die-MPU
Prisma_DarkRed_Triangles_Hilfemaßnahmen_nach_Auflagen