Nicht immer führt der Weg in eine Fachstelle aus 100% eigener Motivation. Dies bedeutet nicht, dass Hilfe nicht möglich ist, ganz im Gegenteil.
Falls Sie eine Auflage von dem Gericht (z.B. Jugendgerichtsauflage, Bewährungsauflage oder §35/36) oder dem Jugendamt (§27, §28, §29, §30, §31 o.ä.) bekommen, können Sie ohne Anmeldung jeden Dienstag und Donnerstag 17 -18.30 Uhr in unsere offene Sprechstunde kommen oder uns telefonisch zu unseren Öffnungszeiten kontaktieren.