Nicht immer führt der Weg in eine Fachstelle aus 100% eigener Motivation. Dies bedeutet nicht, dass Hilfe nicht möglich ist, ganz im Gegenteil.
Falls Sie eine Auflage von dem Gericht (z.B. Jugendgerichtsauflage, Bewährungsauflage oder § 35 bzw. § 36 BtMG) oder dem Jugendamt (§27, §28, §29, §30, §31 o.ä.) bekommen, können Sie ohne Anmeldung jeden Dienstag und Donnerstag 17 ‑18.30 Uhr in unsere offene Sprechstunde kommen. Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne telefonisch zu unseren Telefonzeiten.

