Rat­su­chen­de mit Auf­la­gen

Nicht immer führt der Weg in eine Fach­stel­le aus 100% eige­ner Moti­va­ti­on. Dies bedeu­tet nicht, dass Hil­fe nicht mög­lich ist, ganz im Gegen­teil.

Falls Sie eine Auf­la­ge von dem Gericht (z.B. Jugend­ge­richts­auf­la­ge, Bewäh­rungs­auf­la­ge oder § 35 bzw. § 36 BtMG) oder dem Jugend­amt (§27, §28, §29, §30, §31 o.ä.) bekom­men, kön­nen Sie ohne Anmel­dung jeden Diens­tag und Don­ners­tag 17 ‑18.30 Uhr in unse­re offe­ne Sprech­stun­de kom­men. Kon­tak­tie­ren Sie uns bei Fra­gen ger­ne tele­fo­nisch zu unse­ren Tele­fon­zei­ten.

Auch bei Auf­la­gen vom Arbeit­ge­ber oder dem Job­cen­ter unter­stüt­zen wir Sie ger­ne.

Wir sind seit über 20 Jah­ren ein aner­kann­ter Jugend­hil­fe­trä­ger und arbei­ten inzwi­schen im Kon­trakt mit der Stadt. Das heißt wir haben eine Stel­le für Sozi­al­päd­ago­gi­sche Fami­li­en­hil­fe und arbei­ten mit ver­schie­de­nen Kom­mu­na­len Sozi­al­diens­ten zusam­men. Wenn Sie Fra­gen dazu haben, spre­chen Sie uns ger­ne an.

SIE HABEN FRAGEN ZU UNSEREN ANGEBOTEN?

Wir haben Schwei­ge­pflicht.

Hier fin­den Sie wei­te­re, kon­kre­te Ange­bo­te, über die Sie sich infor­mie­ren kön­nen:

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Bera­tung

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Offe­ne Sprech­stun­den

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Ver­mitt­lung in die sta­tio­nä­re Reha­bi­li­ta­ti­on

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Ambu­lan­te Reha­bi­li­ta­ti­on